Repression: Billigung von Straftaten

Am 20. Mai erhielt Andre G., 1. Vorsitzender von die tierbefreier e.V., eine Vorladung als Beschuldigter wegen Billigung von Straftaten nach § 140 StGB (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Anlass gab unsere Pressearbeit über einen Brandanschlag auf drei Fahrzeuge einer Bochumer Fleischerei im Dezember vergangenen Jahres. In einem Interview für die WAZ sagte G.: „Angesichts des unglaublichen Ausmaßes von Tierausbeutung, insbesondere der Fleischproduktion, finden wir, dass Sachbeschädigung eine legitime Protestform ist“.
Der Verein wird in seiner fast 30-jährigen Geschichte erstmals mit dem Paragrafen konfrontiert. Nach Absprache mit früheren Aktiven und dem Jurist_innenverteiler der tierbefreier-Rechtshilfe halten wir es nicht für realistisch, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf vor Gericht durchsetzen kann. Die Pressearbeit über Direkte Tierrechtsaktionen wie Befreiungen und Sabotagen wird selbstverständlich wie gehabt fortgesetzt.

Tags:,