Archive for category: Rechtshilfe

BKS: Aktion gegen Sanofi Aventis Büro in Berlin, April 2012

Bekenner_innenschreiben eingegangen

Folgendes Bekenner_innenschreiben wurde den Akten aus dem Rechtshilfefall „Sachbeschädigung bei Sanofi Aventis in Berlin“ entnommen (Bericht folgt in TIERBEFREIUNG 82). Es wurde von der Polizei beschlagnahmt und nicht veröffentlicht, und konnte erst jetzt, nach Abschluss des Prozesses, veröffentlicht werden.

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Rechtshilfe – Neuigkeiten

Auszug aus TIERBEFREIUNG #80

 

Rote Hilfe

die tierbefreier und Rote Hilfe

Wie bereits angekündigt bauen die tierbefreier e.V. den Bereich Rechtshilfe und Anti-Repression aus. Im Zuge dessen wurde auch überlegt eigene Materialien zu Repressionsthemen herauszugeben, um über sicherere politische Arbeit und korrektes Verhalten im Umgang mit den Staatsgewalten zu informieren. Zumindest übergangsweise haben wir uns entschieden, Material von der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e.V. zu beziehen und über unseren Shop und an unseren Infoständen (soweit nicht ohnehin durch die Ortsgruppen geschehen) zu verbreiten. Die Rote Hilfe hat im Zuge unserer Bestellung geäußert, dass sie offen für den Austausch mit uns sind, Interesse an Informationen über unseren Rechtshilfeausbau haben und wir mit Fragen auf sie zukommen können. Wir freuen uns über das nette Angebot und auf die Vernetzung.

Juristen

Jurist_innen-Verteiler aufgebaut

Unsere Suche nach Anwält_innen, die wir an lokale/regionale Tierrechtsaktive in Notfällen vermitteln können, hält weiter an. Seit der letzten TIERBEFREIUNG gab es nur minimalen Zuwachs, sodass lange noch nicht flächendeckend Hilfe vermittelt werden kann. Unser Aufruf hatte jedoch schon im Frühling erste Erfolge gezeigt. Anfang Mai wurden die Jurist_innen auf eigene Initiative durch einen Mailverteiler vernetzt, der schon mehrmals zur Beratung des Vereins, seiner Ortsgruppen und für Rechtshilfe-Notfälle Dritter genutzt wurde. Wir danken in unserem Namen und geben den Dank der von Repression Betroffenen weiter.

Beratung

Rechtlich beraten: Hausfriedensbruch und Beleidigung

Eine Tierrechtlerin, die sich nicht als solche ausgegeben hat, hat mit Erlaubnis der Bäuerin einen Stall betreten, um Fotos zu machen. Dabei sprach sie den Bauern auf die Haltungsbedingungen an, der schnell die Fassung verlor, die Frau am Arm griff, ihr damit Hämatome zufügte. Er drohte mit Anzeige, wenn die ihm bekannte Frau nicht gehe, was sie daraufhin auch tat. Zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verletzung des persönlichen Bereichs kam es trotzdem. Nach einem ersten beruhigenden Telefonat wurde der Fall mit den Anwält_innen besprochen und ihr empfohlen, Gegenanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, was dann auch mit Vorlage eines Attests geschah.

Zahlung 1

Rechtshilfeauszahlung: Beleidigung

In TIERBEFREIUNG 79 haben wir die Rechtshilfezahlung von 560 Euro im Fall eines Hausfriedensbruchs bekanntgegeben. Die Aktivistin versuchte im März 2011 im Österreichischen Konsulat in München zum einjährigen Protestauftakt gegen 13 Tierrechtler_innen in Österreich zu demonstrieren. Auf Anfrage leihen wir der Aktivist die restlichen 350 Euro, bis über einen Antrag an die Rote Hilfe entschieden wurde, oder übernehmen die Kosten im Falle einer Ablehnung.

Zahlung 2

Rechtshilfeauszahlung: Hausfriedensbruch

Eine Tierrechtlerin, die sich nicht als solche ausgegeben hat, hat mit Erlaubnis der Bäuerin einen Stall betreten, um Fotos zu machen. Dabei sprach sie den Bauern auf die Haltungsbedingungen an, der schnell die Fassung verlor, die Frau am Arm griff, ihr damit Hämatome zufügte. Er drohte mit Anzeige, wenn die ihm bekannte Frau nicht gehe, was sie daraufhin auch tat. Zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verletzung des persönlichen Bereichs kam es trotzdem. Nach einem ersten beruhigenden Telefonat wurde der Fall mit den Anwält_innen besprochen und ihr empfohlen, Gegenanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, was dann auch mit Vorlage eines Attests geschah.

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Weitere Fälle

Zwei weitere Rechtshilfefälle werden derzeit von die tierbefreier e.V. und dem Jurist_innen-Verteiler unterstützt. Details werden noch bekanntgegeben.

Unterstützt das Rechtshilfekonto!

 

Rechtshilfeauszahlung

Justitia in München

Im März 2011 versuchte eine als Justitia verkleidete Aktivistin im Österreichischen Konsulat in München zu demonstrieren. Grund dafür war der sich jährende Prozessauftakt gegen 13 Tierrechtler_innen in Österreich. Beim Eintreten in den Vorraum des Konsulats wurde jedoch sofort die Tür verriegelt. Als sie sich zurückziehen wollte, wurde sie von der Polizei verhaftet. Für den Hausfriedensbruch wurden Strafe und Verfahrenskosten in Höhe von 1.017 Euro festgelegt. Wir unterstützen die Aktivistin mit 560 Euro vom Rechtshilfekonto.

Unterstützt die Rechtshilfe!

Das Konto wird treuhänderisch verwaltet. Alle Spenden kommen eins zu eins betroffenen Tierrechtler_innen zugute.

Aus: TIERBEFREIUNG #79

Rechtshilfeangebot

Rechtshilfeangebot von die tierbefreier e.V.

Uns ist aufgefallen, dass einige von Repression betroffene Aktive nicht wissen, dass der Verein die tierbefreier e.V. Rechtshilfe anbietet. Als wir von diesen Fällen hörten, haben wir die Aktiven über unser Angebot informiert. Dabei war Rechtshilfe ein Hauptziel bei der Gründung des Vereins und ist bis heute satzungsmäßig eine der Hauptaufgaben. Grund genug für uns, an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam zu machen.

Unser Angebot

die tierbefreier e.V. unterstützt Tierrechtler_innen und Tierbefreier_innen, die im Kampf gegen Tierausbeutung mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Nach besten Kräften leistet der Verein juristischen und finanziellen Beistand und hilft auch Freund_innen und Verwandten von kriminalisierten Tierrechtler_innen, wenn sie es wünschen. Die Spannweite der Fälle, die wir unterstützen, reicht von direkten Aktionen über zivilen Ungehorsam bis hin zu Repression im Zuge von Demonstrationen und Aufklärungsarbeit. Die Vorwürfe der letzten Fälle, die wir unterstützt haben, waren Hausfriedenbrüche (Besetzungen, Störungen), eine Beleidigung (gegenüber Polizeibeamten), ein Zivilprozess wegen der Veröffentlichung des Fotos eines Tierausbeuters, eine vermeintliche Körperverletzung (durch Verwendung eines Megafons) und eine Nerzbefreiung. Die einzelnen Auszahlungen und Fälle werden seit der letzten Ausgabe im Magazin transparent gemacht. In der Regel zahlen wir 50 Prozent der durch Vertretung, Prozess und Strafe entstandenen Kosten, entscheiden darüber jedoch im Einzelfall und in Rücksprache mit den Betroffenen. In sehr dringenden Fällen übernehmen wir auch mehr als 50 Prozent. Dies ist etwa gegeben, wenn Strafzahlungen nicht aufgebracht werden können und ein Haftbefehl angedroht wird. Wenn ihr Probleme habt, meldet euch!

Eure Hilfe

Wir betreiben ein Rechtshilfekonto auf das extra für diesen Zweck gespendet werden kann. Ihr könnt unsere Rechtshilfekasse durch Spenden und durch Werbung unterstützen. Neben den Einzelspenden möchten wir auf zwei weitere Möglichkeiten der Unterstützung aufmerksam machen:

Solidarität muss praktisch werden!

3 Euro helfen: Mit ein paar Euro im Monat kannst du dafür sorgen, dass Rechtshilfe dauerhaft gewährleistet werden kann. Wir sind nicht viele, aber gemeinsam können wir uns gegenseitig helfen. Die Logik ist ganz einfach: Wenn 100 Personen jeden Monat 3 Euro auf das Rechtshilfekonto einzahlen, stehen im Monat mindestens 300 Euro zur Verfügung, die in sinnvolle Unterstützung fließen können. Jeder regelmäßige Beitrag hilft – egal wie hoch er ausfällt! Aber 3 Euro sind für die meisten bezahlbar und tun nicht weh. Mit einem Dauerauftrag kannst du praktische Solidarität leisten.

Solidarität und Spaß verbinden

Es gibt einige Möglichkeiten, mit Soli-Events (Benefizveranstaltungen) Rechtshilfemittel zu sammeln: In vielen Kultur- und Jugendzentren können Soli-Partys oder -Konzerte organisiert werden, ohne dass hohe Kosten entstehen. Oft genügt es, ein paar Bands aus dem Freundeskreis und das Plenum eines Zentrums anzusprechen, um die Vorplanung stehen zu haben. Eine andere Möglichkeit ist der Essensverkauf, zum Beispiel Catering auf eigenen oder fremden Partys und Konzerten oder durch die Organisation eines Brunchs oder einer Volxküche. Das sind gleichzeitig gute Gelegenheiten für einen Infostand oder das Verbreiten von Flyern. Überlegt einfach, auf was ihr Lust habt und welche Möglichkeiten ihr habt, falls ihr die Rechtshilfe auf diesem Weg unterstützen wollt. Meldet euch bei Interesse einfach.

Rechtshilfekonto

Mitgliedsbeiträge und Geld vom Vereinskonto werden nicht für die Rechtshilfe verwendet. Und Rechtsstreitigkeiten, die der Verein führt, werden nicht vom Rechtshilfekonto bezahlt, sondern vom Vereinskonto. Die Konten sind strikt voneinander getrennt. Das Rechtshilfekonto wird treuhänderisch von einem Rechtsanwalt verwaltet und kommt vollständig betroffenen Tierrechtler_innen und Tierbefreier_innen zugute.

Zur Kontoverbindung

die tierbefreier e.V.

Aus: TIERBEFREIUNG #78

Rechtshilfezahlungen

Auszahlungen des Rechtshilfekontos von Mai 2011 bis Oktober 2012

Der Vorwurf (sagt nichts über eine tatsächliche Tat aus)

Escada Berlin

Hausfriedensbruch bei einer Escada-Pelzmodenschau in Berlin, 08.11, 800 Euro.

Gänsereiter

Zivilprozess des „Gänsereiterkönigs“ gegen einen Vertreter der Tierrechtsgruppe Bochum, 03.12. 736 Euro.

Nerzfarm Seelitz

Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bei Fotorecherche auf der Nerzfarm, 09.12. 680 Euro.

Nerzfarm in Barchem (NL)

Nerzbefreiung, Kosten einer deutschen Angeklagten in Verbindung mit dem Verfahren“, 10.12. 500 Euro.

Böhringer

Hausfriedensbruch durch Besetzung des Baugeländes eines Tierversuchslabors, 04.12. 482 Euro.

Köln Pelzfrei

Körperverletzung durch Verwendung eines Megaphons, 06.12. 280 Euro.

Stuttgart Pelzfrei

Beleidigung,01.12. 73 Euro.

Free Animal

Prozesskosten, 04.12. 50 Euro.

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