Billigung von Straftaten: Strafbefehl und Einspruch

Andre G., 1. Vorsitzender und Pressesprecher von die tierbefreier e.V., erhielt am 19. Juni einen Strafbefehl über 470 Euro wegen „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB). Hintergrund ist ein Interview für die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) im vergangenen Dezember, das im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über anonym durchgeführte Direkte Tierrechtsaktionen und die Animal Liberation Front (ALF) gegeben wurde. Grund für das Interview war ein Brandanschlag auf drei Fleischerei-Fahrzeuge in Bochum. G. sagte gegenüber der WAZ unter anderem: „Angesichts des unglaublichen Ausmaßes von Tierausbeutung, insbesondere der Fleischproduktion, finden wir, dass Sachbeschädigung eine legitime Protestform ist“. Darüber, ob das Verfahren im Zusammenhang mit einem erneuten Brand auf dem Fleischereigelände steht, bei dem ein Gebäude vollständig ausbrannte, kann nur spekuliert werden. Auffällig ist, dass der Verein in fast 30 Jahren, trotz häufiger Repression in Form von Hausdurchsuchungen und Prozessen, erstmals mit dem Vorwurf konfrontiert wurde. Heute legte G. über seine Anwältin Einspruch ein. Er wird von der Tierrechtlerin und Strafverteidigerin Inga Berg von der Tierrechtsbewegungs-Rechtshilfe von die tiebefreier e.V. vertreten. „Wir werden weiterhin über Aktionen für Tierbefreiung und gegen Tierausbeutung berichten und uns offen mit ihnen solidarisieren. Sollte eine Einstellung des Verfahrens ausweglos sein, werden wir unser Recht vor Gericht erstreiten“, kommentierte G. den Einspruch. Im Arbeitsbereich „DA/ALF-Soli-Gruppe“ sind keine Änderungen geplant.

Solidarität mit Direkten Tierrechtsaktionen, der ALF und den Betroffenen von Strafverfolgung und Repression! Für eine starke Bewegung!
die tierbefreier e.V.

Meldung „Vorladung wegen Billigung von Straftaten
WAZ-Artikel „Einige Tierschützer begrüßen Brandanschlag auf Bochumer Fleischerei

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