PM: Körperverletzung durch Nerzfarmbetreiber

28. März 2007

Gefährliche Körperverletzung, Haftstrafen gegen Nerzfarmbetreiber

Nach drei Verhandlungstagen und der Vernehmung von zehn Zeugen und einem Sachverständigen ging am heutigen Mittag der Prozess gegen den Betreiber der Nerzfarm Orsbach, Peters, und den ehemaligen langjährigen Vorarbeiter der Farm, Hoeijmakers, zu Ende. Beide wurden der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein dritter Täter, der am Rande einer Demonstration im Oktober 2004 mit auf die beiden geschädigten Tierrechtler eingeschlagen hatte, ist inzwischen verstorben und konnte nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Hoeijmakers wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, Peters zu sechs Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage müssen beide (neben einer Straffreiheit in den nächsten beiden Jahren) zusätzlich je 2000 Euro an die Geschädigten zahlen. Diese mussten nach dem damaligen Angriff, der mit Knüppeln und Pfefferspray ausgeführt wurde, wegen schwerer Augenreizungen bzw. einer Augenhornhautverätzung, multiplen Prellungen an Oberkörper und Knien und einer stark blutenden Kopfplatzwunde im Krankenhaus behandelt werden. Eine der beiden Geschädigten war danach fünf Wochen krankgeschrieben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hoeijmakers und der inzwischen verstorbene dritte Täter aktiv mit Knüppeln auf die flüchtende Kleingruppe von sieben Demonstranten eingeschlagen hatte, zudem, dass Hoeijmakers den Geschädigten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte. Peters, der damals ebenfalls einen Knüppel in der Hand hielt, war bei dem Angriff dabei, ihm konnte aber keine Verletzungshandlung zugeordnet werden.

Bedenklich war bei dem Verfahren die Rolle der Staatsanwältin, die von Anfang an ausschließlich nach Punkten gesucht hat, die die Angeklagten entlasten. Tierrechtszeugen wurden generell als unglaubwürdig dargestellt, weil sie sich im Rahmen ihrer Tierrechtsaktiviät angeblich sowieso nicht um Gesetze kümmerten, bei Aussagen von Polizisten, wurden von ihr ausschließlich die Aussagen hinzugezogen, die für die Angeklagten eher positiv waren, nicht jedoch die, die sie eindeutig belasteten etc. Ihr Plädoyer auf Freispruch der Angeklagten war so ausführlich, dass die Verteidiger der Angeklagten dem kaum etwas hinzugefügt haben und sich ansonsten auf ihr Plädoyer bezogen haben.

Die Richterin stellte jedoch dar, dass und wieso die Zeugenaussagen der Tierrechtler und des Polizisten glaubhaft sind und wie sich das Mosaik des Tathergangs inklusive eines Teils der Aussage des Peters zusammenstellen lässt.

„Wir sind zwar mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden, würden uns aber wünschen, dass auch das Quälen und Töten tausender Tiere wie auf der Nerzfarm des Herrn Peters in Zukunft geahndet würde“, so einer der geschädigten Tierrechtler nach dem Urteil.

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