Buchvorstellungstour

„§278a Gemeint sind wir Alle!
Der Prozess gegen die Tierbefreiungs-Bewegung und seine Hintergründe“ von
Christof Mackinger und Birgit Pack (Hg.
)

Im Mai dieses Jahres endete der über einjährige Prozess gegen dreizehn AktivistInnen der Tierrechts- / Tierbefreiungsbewegung in Österreich überraschender Weise mit Freisprüchen für alle Angeklagten. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind - der Staatsanwalt meldete Berufung an - versucht das vorgestellte Buch jetzt schon die Hintergründe der staatlichen Repression zu beleuchten. Sorgte der Prozess für relativ viel Aufsehen in österreichischen Medien, ist es mittlerweile wieder still um den Fall geworden. Eine effektive Diskussion um die Abschaffung des Organisationsparagrafen 278a StGB („Bildung einer Kriminellen Organisation“) findet nicht (mehr) statt.
Den HerausgeberInnen, selbst Betroffene im Verfahren bzw. in der aktiven Antirepressionsarbeit tätig, geht es deshalb darum, diese Diskussionen aufzugreifen und - jenseits eines nebulösen, rechtsstaatlichen Paradigmas - auf das System hinzuweisen, mit dem Soziale Bewegungen kriminalisiert werden und wurden. Dabei dokumentieren sie sowohl ihre eigenen Erfahrungen der politischen Prozessarbeit und der Aussageverweigerung sowie den Ablauf des Verfahrens, stellen dies jedoch auch in einen breiteren Kontext der Relevanz aktiver Solidarität gegen eine zunehmend weltweite Kriminalisierung unbequemer politischer Bewegungen.
Buchvorstellung mit dem Herausgeber

Sonntag, 23.10. tba
Montag, 24.10. Bonn
Dienstag, 25.10. Bremen
Mittwoch, 26.10. Berlin
Donnerstag, 27.10 Dresden
Infos: antirep278a.blogsport.de

Das Buch ist erhältlich im tierbefreier-Shop



Anzeige gegen SOKO Bekleidung eingestellt

Eine Anzeige der österreichischen Grünen und weiterer Personen gegen leitende Beamte der SOKO im §278a Verfahren wurde Anfang August von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) eingestellt. Insbesondere wegen des verheimlichten und in der Hauptverhandlung bestrittenen Einsatzes einer die Angeklagten entlastenden verdeckten Ermittlerin wurde die SOKO angezeigt. Außerdem wegen der nur bruchstückhaft gewährten Akteneinsicht.
Die unterbliebene Erwähnung der verdeckten Ermittlerin stünden laut KStA „dem Gebot zur gleichermaßen sorgfältigen Ermittlung der zur Belastung und Verteidigung der Beschuldigten dienenden Umstände nicht entgegen“, weshalb kein „ausreichender Anhaltspunkt für amtsmissbräuchliches und tendenziöses Vorgehen der Ermittlungsbehörden“ naheliege. Seltsam nur, dass die verdeckte Ermittlerin, die letztendlich zur Entlastung der Angeklagten beitragen konnte, nicht nur nicht erwähnt wurde, sondern zunächst sogar geleugnet wurde. Auch das Recht auf Akteneinsicht sei durch die Kriminalpolizei nicht verletzt worden, befand die KStA. Es sei zulässig, die Akteneinsicht zeitweise bzw. zum Teil auf individuell den Antragsteller betreffende Aktenteile zu beschränken. Und diese Beschränkung soll die Polizei selbst vornehmen dürfen? Von 2008 bis zum vorläufigen Ende des Verfahrens befanden drei andere Gerichtsurteile, dass das Recht auf Akteneinsicht von der Polizei verletzt werde.
Verwundert hat die Einstellung der Anzeige nicht wirklich. Mit Ausnahme der Gerichtsurteile bezüglich der verwehrten vollständigen Akteineinsicht gab es bisher einen kompletten Schulterschluss zwischen den Ermittlungs- und Justizbehörden. Sämtliche Beschwerden und Einsprüche der Angeklagten und derjenigen, bei denen die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen stattgefunden hatten, zu allen möglichen Vorgehensweisen und sonstigen Angelegenheiten in der gesamten Causa waren von verschiedenen Gerichtsinstanzen abgeschmettert und niedergebügelt worden, das gesamte Vorgehen der SOKO und der Staatsanwaltschaft stets abgesegnet worden.
Der Vorwurf gegen die Beamten, sie hätten als Zeugen im Prozess bezüglich der verdeckten Ermittlerin falsch ausgesagt, wird nun noch weiter untersucht. Da dieses Delikt nicht in die Zuständigkeit der KStA fällt, muss jetzt die Oberstaatsanwaltschaft Wien bestimmen, welche Staatsanwaltschaft mit den entsprechenden Ermittlungen betraut wird. Nun ja...



Tierbefreiung 71

Freispruch, Rückblick und Interview

Umfassender Freispruch im §278a-Verfahren in Österreich
Am 2. Mai wurde nach vierzehn Monaten Verhandlungsdauer und fast hundert Prozesstagen das Urteil im Prozess gegen dreizehn Aktivist_innen der österreichischen Tierrechtsbewegung wegen des Vorwurfs der „Kriminellen
Organisation“ gesprochen: Alle Angeklagten wurden von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Bericht von der Urteilsverkündung und Rückblick auf den Prozess

Chris Moser im Interview: Aktivist, Künstler und Familienvater auf der Anklagebank
Chris Moser ist einer der Aktiven in Österreich, die 2008 von einem Sondereinsatzkommando überrascht, für etwa drei Monate in U-Haft gesteckt und anschließend wegen „Bildung einer kriminellen Organisation“ §278a StGB angeklagt wurden. Wenige Tage nach Freispruch und Revisionsankündigung sprechen wir mit Chris über die Repression, deren Auswirkungen auf sein Leben und über seine „Radikalkunst“. Zum Interview



06.06.2011

Neu im Shop: Buch zum §278a-Prozess

Ab sofort gibt es das Buch „§278a: Gemeint sind wir alle! Der Prozess gegen die Tierbefreiungs-Bewegung und seine Hintergründe“ zum Nachlesen von Informationen und Skurrilitäten rund um die Ermittlungen der „Soko Bekleidung“ und dem Tierrechtsprozess, sowie mit Hintergrundtexten zu Organisationsparagrafen und Repression.

Das Buch kann für 16,90 im tierbefreier-Shop bestellt werden.
Weitere Infos zum Buch: http://mandelbaum.at/books/806/7406
Inhaltsverzeichnis: http://antirep2008.org/?p=3795

Christof Mackinger, Birgit Pack (Hg.): §278a – Gemeint sind wir alle!
Der Prozess gegen die Tierbefreiungs-Bewegung und seine Hintergründe.
Edition kritik & utopie im Mandelbaum-Verlag
Wien 2011, 408 Seiten, 16.90€



02.05.2011

Freispruch im 278a-Prozess

Der §278a-Prozess endete heute mit dem Freispruch aller Angeklagter in allen Punkten. Nach fast 100 Prozesstagen ist schlussendlich von den massiven Vorwürfen der Soko und Staatsanwaltschaft nichts übriggeblieben.

Dieses Urteil kann die Repression der letzten drei Jahre nicht ungeschehen machen. Es ändert nichts daran, dass es nie zur Anklage kommen hätte dürfen. Das Urteil kann nicht als Beleg für einen „funktionierenden Rechtsstaat“ aufgefasst werden, ist es doch vielmehr ein Beispiel dafür wie leicht es für die Behörden ist, trotz nicht vorhandener Beweislage den Repressionsapparat hochzufahren wenn der politische Wille zur Kriminalisierung vorhanden ist.

Das Urteil ändert auch nichts am System einer Gesellschaft, in der Gewalt gegen Tiere alltäglich und gesetzlich gedeckt ist. Einem System, in dem Polizei und Justiz zunehmend repressiver gegen all jene vorgehen, die sich der herrschenden Ordnung nicht widerspruchslos anpassen und in dem Gerichte vielmehr der Machtdemonstration als der neutralen „Wahrheitsfindung“ dienen.

Deutlich wurde das auch am letzten Prozesstag am Landesgericht Wr. Neustadt. Die Urteilsverkündung wurde in einen kleinen Saal verlegt, zu dem offiziell nur die Angeklagten, deren Verteidiger_innen und Medienvertreter_innen Zugang hatten. Für alle anderen wurde die Verhandlung auf eine Leinwand im großen Schwurgerichtssaal übertragen. Gegen diese Einschränkung der Öffentlichkeit wurde mit einem Konfettiregen auf Richterin und Staatsanwalt und „Wir sind alle 278a“-Parolen protestiert, was die Polizei mit Gewalt beantwortete. Auch vor dem Gerichtssaal wurden Demo-Teilnehmer_innen schikaniert: Sowohl Musik als auch Trommeln wurden von den Polizist_innen für zu laut befunden und untersagt.



02. Mai 2011

Freispruch für alle 13 Angeklagten

14 Monate nach Prozessbeginn wurden heute die 13 Angeklagten in allen Punkten freigesprochen.



28. April 2011

Interview mit Kevin

Kevin Kroemmer, ehemaliger 2. Vorsitzender des tierbefreier e.V., sitzt ebenfalls seit März letzten Jahres auf der Anklagebank. Die TIERBEFREIUNG hat per Mail ein Interview mit ihm geführt. lesen



26. April 2011

Wie man die Verteidigung neutralisiert

Prof. Dr. Petra Velten, Leiterin des Instituts für Strafrechtswissenschaften der Universität Linz, hat am 13.12.2010 den 61. Prozesstag des §278a Verfahrens beobachtet. Über das, was sie dort mitbekam, war sie so entsetzt, dass sie darüber einen Artikel im österreichischen Journal für Strafrecht Ausgabe 6/2010 veröffentlichte. Titel: „Ein Prozesstag am Landesgericht Wiener Neustadt: „Die Wahrheitsfindung ist ausschließlich Angelegenheit des Gerichts“ oder wie man die Verteidigung neutralisiert“. Wir fassen im Folgenden den Artikel zusammen. Dies geschieht vor allem durch Zitieren der wichtigsten Textstellen. weiterlesen



26. April 2011

Dokumentation des Antirepkongress Hamburg

Die Dokumentation des Internationalen Antirepressionskongresses "New Roads of Solidarity" (Artikel TIERBEFREIUNG 69) vom 8. bis 10. Oktober 2010 in Hamburg abgeschlossen ist. Auf der Homepage zum Kongress können ab sofort Audio-Podcasts von allen Vorträgen und der Podiumsdiskussion über den "War on Terror" und modernen Faschismus gehört werden. Der Vortrags "SMASH 278ff! Repression gegen TierrechtlerInnen und TierbefreierInnen in Österreich" von der Basisgruppe Tierrechte (BaT) und Antirep2008 nach Ende des Prozesses veröffentlicht.
ReferentInnen aus sechs Ländern, darunter der US-amerikanische Journalist Will Potter, der israelische Historiker Moshe Zuckermann und die Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer, haben auf dem Kongress ivergangenen Herbst über Themen wie die Einschränkung der Freiheitsrechte seit 9/11, Rosa  Luxemburgs Weltbild und Islamophobie als Mittel der Kriegspropaganda referiert und diskutiert.



5. April 2011

Fragen und Antworten zum Ende eines Monsterprozesses

Wie geht es weiter im Tierschützer-Prozess? Könnte das Verfahren wiederholt werden? derStandard.at hat einige Fragen herausgegriffen und beantwortet. Nachzulesen unter www.derstandard.at



4. April 2011

Beweisverfahren abgeschlossen / Urteil am 2. Mai

Das Beweisverfahren im 278a Prozess wurde am 01. April abgeschlossen.

Das Beweisverfahren wurde von der Richterin vor Beendigung der Einvernahme von Zeugen der Anklage beendet. Sowohl die SOKO Führung als auch der linguistische “Gutachter” Schweider werden deshalb nicht fertig vernommen werden. Verteidigung un Angeklagte können damit von ihrem Fragerecht nicht mehr gebrauch machen. Auch der Großteil der zahlreichen Enlastungszeug_innen werden nicht geladen.

Nach Ende des Beweisverfahrens hielt der Staatsanwalt Handler sein Plädoyer in dem er alle Vorwürfe aus dem Strafantrag aufrecht erhält. Am Vorabend hatte er außerdem den Strafantrag noch ausgeweitet.

Darauf folgten die Plädoyers der Anwält_innen und der Beschuldigten, die sowohl den Staatsanwalt als auch die SOKO heftig angriffen und einen Freispruch forderten. Insbesondere die noch immer nicht gewährte vollständige Akteneinsicht und das Vertuschen der verdekcten Ermittlerin Danielle Durand waren Kristallisationspunkte der Kritik.

Bis zur Urteilsverkündung am 02. Mai 2011 sollen keine weiteren Verhandlungen statt finden.



TIERBEFREIUNG 70 / (erscheint 15. April 2011)

§278a Prozesstheater

· Wende in Wiener Neustadt (?)
· Interview mit dem Siebtangeklagten Kevin Kroemmer
· „Ich traute meinen Augen und Ohren nicht“ Wie man die Verteidigung neutralisiert

Das prozessuale Theater um die §278a Anklage am Landesgericht Wiener Neustadt hat an Fahrt gewonnen. Zumindest medial. Inzwischen berichten fast alle österreichischen Medien kritisch über das Verfahren. Insbesondere Richterin Arleth schneidet dabei schlecht ab. Die Kritikpunkte gegenüber der Richterin gab es zwar von Anfang an, in die Medien haben sie aber erst gefunden, nachdem zwei RechtsprofessorInnen einen Tag des Verfahrens beobachtet hatten und ihre Beobachtungen in einem Fachjournal festhielten und mit den Medien sprachen. Wir wollen im folgenden Artikel einige Ereignisse der letzten Monate wiedergeben, die auch außerhalb des Sympathisantenkreises für Kopfschütteln gesorgt haben. Zudem geben wir einige Textstellen aus verschiedenen Medien wieder, die verdeutlichen, welche Meinung dort inzwischen vorherrscht. Auf Radio- und Nachrichtenbeiträge gehen wir hier nicht weiter ein, sie weichen aber von den Printmedien nicht ab. Auch außerhalb der Grenzen Österreichs gab es inzwischen kritische Beiträge zu dem Verfahren, beispielsweise im ARD Europamagazin vom 29.01.2011.

(Die Artikel und das Interview werden nach erscheinen der printausgabe online gestellt)



3. März 2011

Urteil Anfang Mai

Am 03.03.2011, Tag 76 des Mammutverfahrens, verkündete Richterin Sonja Arleth, dass ein Urteil für Ende April geplant sei. Am Tag 78 hat sie die Urteilsverkündung für den 02.05.2011 angekündigt. Das überrascht, wurden doch bisher fast ausschließlich Zeugen der Anklage gehört. Laut Verteidigung stehen noch rund 300 Anträge, insbesondere Zeugenanträge, aus, über die seitens der Richterin noch nicht entschieden wurde. Das deutet stark daraufhin, dass es nicht zu einer Verurteilung nach §278a StGB kommen wird. Käme es doch zu einer Verurteilung, ohne dass die Zeugen der Verteidigung gehört wurden, wäre dies ein möglicher Nichtigkeitsgrund, das Urteil würde dann unwirksam werden. Möglicherweise wird eine Verurteilung zu Einzeldelikten, die manchen Angeklagten vorgeworfen werden, von der Richterin angestrebt. Allerdings wurden auch Einzeldelikte bisher eher einseitig angehört. Es bleibt also Positives zu hoffen. Gleichzeitig mit der Ankündigung des Urteils Ende April / Anfang Mai wurde verkündet, dass ab sofort für die Angeklagten keine Anwesenheitspflicht während der Verhandlung mehr besteht und an den noch verbleibenden Verhandlungstagen von 9-21 Uhr verhandelt würde. Zudem, dass keine Platzkarten für Zuschauer gegen Ausweisabgabe mehr verteilt würden, also „freier Eintritt“. Die Polizeischüler, die seit Mai letzten Jahres jeweils mehr als die Hälfte der Sitzplätze der Öffentlichkeit in Anspruch genommen haben, waren bereits seit Februar nicht mehr aufgetaucht. Es scheint sich also etwas hinter den Kulissen getan zu haben.



TIERBEFREIUNG 69 / Dezember 2010

Verdeckte Ermittlerin aufgeflogen
SOKO hatte den geglückten Einsatz eines verdeckten Ermittlers geleugnet

Dass mit allen erdenklichen Mitteln der Strafverfolgungsbehörden in der österreichischen §278a Causa („kriminelle Organisation“) gearbeitet wurde, war ja durch Auszüge aus den Akten oder Bescheide an die Betroffenen bekannt. lesen



TIERBEFREIUNG 69 / Dezember 2010

Auf der Suche nach der Kriminellen Organisation
Großprozess §278a in Österreich geht weiter – eine Zwischenbilanz

Bis Anfang November 2010 wurde an insgesamt 51 Prozesstagen verhandelt, je Tag etwa sieben Stunden. Obwohl bis jetzt mit rund 90 Personen fast alle Zeug_innen der Anklage gehört wurden, gibt es kaum Belastendes gegen die einzelnen Angeklagten, auch das Konstrukt einer „kriminellen Organisation“ konnte nicht belegt werden. lesen



Tierbefreiung 69 / Dezember 2010

Neue Wege der Solidarität
Internationaler Antirepressionskongress in Hamburg - Ein kleiner Einblick

An der Universität Hamburg fand vom 8. bis 10. Oktober 2010 der Internationale Antirepressionskongress „New Roads of Solidarity“ statt. Organisator war der Wissenschaftliche Hochschulzusammenschluss zur Erforschung des Mensch-Natur-Verhältnisses. Von Freitag bis Sonntag Nachmittag wurde themen- und länderübergreifend über Entwicklung, Formen und Auswirkungen staatlicher Repressionen informiert und diskutiert; neue Wege der Solidarität wurden erörtert. lesen

Abschlussresolution lesen



TIERBEFREIUNG 67 / Juni 2010

§278a: Prozessbeginn in Österreich

Am 02. März 2010 hat der lang erwartete Prozess gegen nun 13 Angeklagte im österreichischen §278a Verfahren am Landgericht Wiener Neustadt begonnen. lesen



TIERBEFREIUNG 66 / März 2010

§ 278a-Verfahren in Österreich

Vier Jahre nachdem in Österreich die SOKO „Pelzbekleidung“ gegründet worden ist und knapp zwei Jahre nachdem 23 Wohnungen durchsucht und teils verwüstet sowie zehn Beschuldigte für mehr als drei Monate in Untersuchungshaft gesteckt worden waren, beginnt nun vermutlich 02.03.2010 der Prozess gegen 13 Angeklagte, lesen



TIERBEFREIUNG 64 / Oktober 2009

Strafantrag gegen TierrechtlerInnen in Österreich

Fast ein Jahr nach der Enthaftung und weiteren Hausdurchsuchungen und umfassender Ermittlungen wurde nun mit dem Strafantrag klar, dass es einen Prozess gegen die zehn ehemals inhaftierten Tierrechtler_innen geben wird. lesen



TIERBEFREIUNG 64 / Oktober 2009

… und plötzlich interessiert sich der Staatsschutz für Dich

Der Bericht einer Tierversuchsgegnerin und Menschenrechtlerin die plötzlich in den Fokus staatsschützerischer Aktivitäten gerät lesen



TIERBEFREIUNG 63 / Juni 2009

Liberation Days in Wien

Anlässlich des Jahrestages der massiven Hausdurchsuchungen und zehn Verhaftungen in Österreich veranstaltete die Basisgruppe Tierrechte (BaT) von Donnerstag, 21. Mai, bis Sonntag, 24. Mai 2009, in Wien ein verlängertes Wochenende gegen Käfige und Knäste. Dabei wurden in Vorträgen und Podiumsdiskussionen Aspekte der Tierbefreiungstheorie ebenso diskutiert wie praktische Tierrechtsarbeit. lesen



TIERBEFREIUNG 61 / Dezember 2008

Interview: „Alles kam mir vor wie ein Traum“

Nachdem am 21. Mai 2008 zehn in Österreich wohnende TierrechtlerInnen für 15 Wochen inhaftiert wurden, sind sie am 2. September endlich wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die TIERBEFREIUNG führte ein Interview mit Kevin und Jan durch, zwei der Gefangenen. lesen



TIERBEFREIUNG 60 / Serptember 2008

Eine Staatsmacht wehrt sich gegen die Wahrheit – doch die Wahrheit ist unverwundbar!

Statement in Solidarität mit den 10 verhafteten Tierrechtsaktivist/innen und als eine Reaktion auf die offenen Briefe von Kevin und Christof (s. u.) lesen

Offener Brief von Kevin lesen

Offener Brief von Christof lesen



TIERBEFREIUNG 59 / Juli 2008

Interview: „Man kann eine Meinung nicht einsperren.“

Gerade in Österreich sind TierrechtlerInnen durch ihre Forderungen ein ganzes Stück weiter gekommen als bisher in Deutschland: Ab nächstem Jahr wird es keine Legehennen-Käfighaltung mehr geben, das Halten von Wildtieren im Zirkus ist verboten, es gibt keine Pelzfarmen mehr und 2005 wurde das Tierschutzgesetz sehr im Sinne der Tiere aktualisiert. Am 21.05.08 stürmten Einsatzkräfte der Polizeisondereinheit WEGA insgesamt 23 Wohnungen in ganz Österreich. Die Tierrechtsinitiative Rhein-Main (TIRM) interviewte hierzu Ulf Naumann, 1. Vorsitzender vom Verein die tierbefreier. lesen



TIERBEFREIUNG 59 / Juli 2008

Repression ungeahnten Ausmaßes

Ein Bericht zur aktuellen Situation in Österreich, zu den Versuchen der staatlichen Behörden, die Tierschutz- und Tierbefreiungsbewegung zu zerschlagen, zu den Reaktionen der Öffentlichkeit und der Welle der Solidarität mit den Angeklagten und Betroffenen. lesen



02. März 2010

Erster Prozesstag

Am 02.03.2010 begann am Landgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen die 13 AktivistInnen, denen vor allem die Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird. Das Verfahren lief an diesem ersten Tag von 09:30 Uhr bis 15 Uhr und wurde die ganze Zeit von einer lautstarken Demonstration mit Transparenten, Infoständen und zahlreichen heliumgefüllten Ballons mit der Aufschrift "Smash §278ff" vor dem Gericht begleitet. Das öffentliche und mediale Interesse war groß, die Platzkarten für den 80 sitzigen Saal waren eineinhalb Stunden vor Prozessbeginn bereits alle vergeben, wer keine hatte, wurde nicht in den Saal gelassen. An diesem Tag wurde von Staatsanwalt Wolfgang Handler, der in den vergangenen Jahren bei den Ermittlungen die Fäden in der Hand hatte, der Strafantrag gestellt. Richterin Sonja Arleth gab generelle Hinweise zu dem Verfahren und zitierte strafprozessordnungsgemäß vorangegangene Urteile des Oberlandesgerichts und Obersten Gerichtshofs in Angelegenheiten, die mit dem Verfahren zu tun haben. Am Nachmittag hielten die fünf VerteidigerInnen der Angeklagten ihre Gegenäußerungen. 

Ausführliche Berichte über die einzelnen Prozesstage gibt es unter www.antirep2008.tk und www.tierschutzprozess.at

           

           

               

           

1 - 4: Demo vor dem Gericht
5: veganer Solikuchen
6: Großes mediales Interesse: Vor dem Gerichtsgebäude,
7: vor dem Gerichtssaal
8 - 10: und im Gerichtssaal
11: Staatsanwalt Wolfgang Handler
12: Richterin Sonja Arleth
13: 90 Aktenordner zum Verfahren
14 + 15: Prozessbeginn um 09:30 Uhr
16: Soliballons und Plakate vor den Fenstern des Gerichtssaals im 1.Stock
17: Wer wollte, konnte in der Pause aus einem "veganischen" Menu der Kantine auswählen



1. März 2010

Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle

Am 02.03. beginnt in Wiener Neustadt das gigantische Verfahren gegen 13 Tierschutz- und TierrechtsaktivistInnen, die unter anderem nach §278a österreichisches StGB (kriminelle Organisation) angeklagt werden. Unter dem Motto "Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle" haben am Samstag, 27.02.2008, rund 800 Personen in Solidarität mit den 13 Angeklagten gegen den §278 und dessen aktueller Anwendung demonstriert. Zwei Stunden lang zog die Demonstration durch die Wiener Innenstadt, Redebeiträge wurden unter anderem am Justizministerium und vor Kleider Bauer gehalten.

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Videolink: www.kanalb.at












27. Februar 2010

278a – Verfahren in Österreich – 13 Angeklagte –
Prozessbeginn im März 2010

Vier Jahre nachdem in Österreich die SOKO „Pelzbekleidung“ gegründet worden ist und knapp zwei Jahre nachdem 23 Wohnungen durchsucht und teils verwüstet sowie zehn Beschuldigte für mehr als drei Monate in Untersuchungshaft gesteckt worden waren, beginnt nun vermutlich 02.03.2010 der Prozess gegen 13 Angeklagte, denen neben einzelner Delikte insbesondere die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation (§278a StGB, Ö) vorgeworfen wird, die mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren strafbewehrt ist. Gegen 26 weitere Beschuldigte wurde das Verfahren „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt. Somit gibt es in der Angelegenheit kaum noch Personen, gegen die nicht entweder in dem in Kürze beginnenden Prozess vor Gericht Anklage erhoben wird, oder deren Verfahren eingestellt wurde. Während das Verfahren gegen den Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Ulf Naumann eingestellt wurde, blieb die Anklage gegen den ehemaligen zweiten Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Kevin Kroemmer aufrecht. In Verbindung mit dem tierbefreier e.V. wird ihm unter anderem das Veröffentlichen von dem Verein anonym zugesandten Bekennerschreiben zur Kleider Bauer Kampagne (österreichische Anti-Pelz-Kampagne gegen den Kleider Bauer Konzern, die als Anlass zur Gründung der SOKO genommen wurde) auf der Homepage des Vereins vorgeworfen, dessen offiziell eingetragener Administrator er damals war.

Mammutprozess
Obwohl die Beschuldigten und Angeklagten aus verschiedenen Gruppen mit unterschiedlichen Auffassungen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen zusammengewürfelt sind, versucht die SOKO und die Staatsanwaltschaft durch Verdrehen, Verzerren teils sogar Verfälschen von Gegebenheiten und einseitige tendenziöse Ermittlungen daraus eine „kriminelle Organisation“ herbeizukonstruieren. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verursacht der Prozess an sich bereits schwerwiegende Probleme für die Angeklagten: Der Prozess wurde bei drei Verhandlungstagen pro Woche zunächst für ein halbes Jahr angesetzt. Ob dies ausreicht, ist ungewiss, allein die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklageschrift 120 zu ladende Zeugen aufgelistet. Wer einen Arbeitsplatz mit geregelter Arbeitszeit hat, wird ihn verlieren und somit auch sein Einkommen, wer studiert oder in einer anderen Ausbildung steckt, wird dieser nicht mehr nachgehen können, wer nicht in verhältnismäßiger Entfernung zum Gericht wohnt, wird sich eine zusätzliche Unterkunft suchen müssen. Und wer mit seinem Anwalt einmal über dessen Honorar gesprochen hat, weiß sowieso nicht mehr, wie er/sie es jeh in seinem/ihren Leben auf einen grünen Zweig bringen soll: Nach dem normalen Gebührensatz käme man auf mehr als 300.000 Euro pro Anwalt bei einem halbjährigen Verfahren mit drei Verhandlungstagen pro Woche. Da kann man schon fast von einem Schnäppchen sprechen, wenn sich die Anwälte auf 100.000 - 150.000 Euro einlassen, quasi der Sozialtarif. Auch wer gesetzliche Verfahrenshilfe bekommt, kann nur kurz aufatmen, denn das Geld wird nur geliehen, dann aber zum offiziellen Gebührensatz. Sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, trägt man seine Kosten ebenso wie bei einer Verurteilung selber und selbst bei einem Freispruch kann man auf erheblichen Kosten sitzenbleiben.

"Haste mal 150.000 Euro?"
Im August 2009 wurde den zehn ehemaligen U-Häftlingen die Anklageschrift zugestellt, im Dezember der Beginn des Prozesses auf den 02.03.2010 terminiert. Bis Anfang Februar 2010 gab es also zehn Angeklagte, am 01.02. hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun bekanntgegeben, dass noch drei weitere dazukommen. Ob sich dies zeitlich auf den Prozessbeginn auswirkt, ist bisher unklar. Die zehn Angeklagten wurden bisher von drei Anwälten rechtlich vertreten, sollte jetzt noch ein oder mehrere Anwälte dazukommen, ist es möglich, dass der Prozessbeginn verschoben werden muss. Das Aktenvolumen, in das sich ein Anwalt inzwischen einarbeiten muss, ist immens. Außerdem muss man erstmal einen Anwalt/Anwältin finden, der/die sich für mindestens ein halbes Jahr an einen Fall binden kann und überhaupt geeignet ist, so einen Fall auch thematisch zu übernehmen. Bei bisher drei Anwälten kommt man nach dem offiziellen Gebührensatz schon in den Bereich von einer Million Euro für die Verteidigung. Im Endeffekt berechnen die Anwälte zwar weniger, aber beliebig können sie es sich auch nicht aussuchen, insbesondere, wenn sie in einer Kanzlei mit mehreren Anwälten arbeiten. Auf jeden Fall werden viele hunderttausend Euro an Verteidigungskosten anfallen. Die Angeklagten, die vom österreichischen Staat zusammengewürfelt und in dieses Verfahren hineingezwungen wurden, dürfen auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben. Diese Unsummen können nur über eine breite Masse aufgefangen werden. Zwar ist in den letzten Jahren bereits mehr als 50.000 Euro an Rechtshilfegeld über Solikonten zusammengekommen, dies ist aber leider nur ein Bruchteil dessen, was benötigt wird. Den Rest müssen die Angeklagten zunächst durch hoffnungslose Verschuldung selbst auf sich nehmen. Es ist daher wichtig, dass viele Menschen über Rechtshilfespenden helfen, die anfallenden Kosten mit aufzufangen. Es kann direkt gespendet werden, es können Soliveranstaltungen organisiert werden, es können Soliartikel (Buttons, Shirts, Aufkleber etc.) gekauft oder weiterverkauft werden.





Antirep2008
Wer sich also über das Prozessgeschehen informieren will, der/dem sei die Seite http://antirep2008.lnxnt.org/ ans Herz gelegt. Ab dem 2. März wird nach jedem Prozesstag ein Bericht vom Geschehen beim Prozess veröffentlichen.

Spendenkonto:

Das Rechtshilfekonto
des tierbefreier e.V.:
Inh: RA Loukidis
Kto.-Nr.: 0255 180 901
BLZ: 14 080 000
Dresdner Bank
Stichwort: Österreich

Das Antirep-Konto für
österreichische Spender:
Kontoinhaberin: Grünalternative
Jugend Wien
Kontonummer: 1910815837
Bankleitzahl: 14 000
Zweck: Antirep 2008

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