Rezension

Die Grenzen der Gerechtigkeit

Behinderung, Nationalität und Spezieszugehörigkeit
von Martha C. Nussbaum

Martha Nussbaum ist eine US-amerikanische Philosophieprofessorin an der University of Chicago, die in akademischen Kreisen insbesondere für ihr Bemühen bekannt ist, die Philosophie Aristoteles‘ unter zeitgenössischen Fragestellungen wieder zu aktualisieren. Ihre 2010 auf Deutsch erschienene umfangreiche Monografie Die Grenzen der Gerechtigkeit macht hiervon keine Ausnahme. In einer groß angelegten Studie entwirft sie die Neufassung einer Theorie der sozialen Gerechtigkeit, die sowohl Menschen als auch nicht-menschliche Lebewesen mit einbezieht. Als Grundlagenwerk sieht sie John Rawls‘ Eine Theorie der Gerechtigkeit an, das sie mit Hilfe ihres Fähigkeiten-Ansatzes zu verbessern sucht.

Das Bemühen um eine Reanimation des antiken Philosophen mag verwundern, zumal Aristoteles aus moderner Perspektive bekannt ist für eine von Männern dominierte Politik, die Frauen, Sklaven und Tieren keinen moralischen Status einräumt. Mit der Bezugnahme auf die philosophischen Schriften Aristoteles‘ aber möchte Nussbaum zu einer Konzeption des guten Lebens und einem Modell einer wohlgeordneten und sozial-gerechten Gesellschaft gelangen. Die Grundlage hierfür sieht sie in einer Vertragstheorie und führt hierfür als aussichtsreichsten Kandidaten an die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls, die sie als beständigste Form der Regelung von Gerechtigkeitsfragen ansieht, zumal diese ohne metaphysische Annahmen – ohne die Beanspruchung von Religion oder unbeweisbaren Prinzipien – auskommt und geeignet erscheint, eine globale Gerechtigkeitstheorie konsensfähig zu machen. Rawls‘ Ansatz beruht bekanntermaßen darauf, dass Regeln für ein gerechtes Zusammenleben nach einer bestimmten Prozedur gefunden werden. In der theoretischen Ausgangssituation, dem sogenannten Urzustand, treffen eine bestimmte Anzahl von Menschen, die über ein „gesundes“ Maß an Vernunft verfügen und untereinander das gleiche Stimmrecht haben, Entscheidungen über Regeln, die das Zusammenleben bestimmen. Sie treffen ihre Entscheidung unter fairen Bedingungen, die für alle gleich sind. So wissen diese abstimmenden Menschen im Urzustand nicht, welche Position sie innerhalb der Gesellschaft bekleiden werden, beziehungsweise mit welcher körperlichen Konstitution sie ausgestattet sind (über ihnen liegt der sogenannte „Schleier des Nichtwissens“), so dass sie angehalten sind, die Entscheidungen so zu fällen, dass für keinen Menschen gravierende Nachteile oder Bevorzugungen entstehen. Diese Prozedur wird solange wiederholt, bis ein ausgewogenes Gleichgewicht aus getroffener Entscheidung und beschlossener Regel hergestellt ist.

Mit dieser Form von Verfahrensgerechtigkeit werden die grundlegenden politischen Prinzipien bestimmt. An dieser Stelle setzt Nussbaums Kritik an, denn die Teilnehmer im Urzustand sind nur diejenigen privilegierten Menschen, die „gesund“ sind, das heißt nur solche erwachsenen Menschen, die über ein durchschnittliches Maß an Autonomie, Freiheit und Gerechtigkeitssinn verfügen und somit alle Kriterien erfüllen, die auf den kritikwürdigen Personenbegriff bei Kant zutreffen. Drei ungelöste Probleme lassen sich ausmachen. Zum einen bleiben Menschen „mit starken oder atypischen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen“ (S. 33) von der Teilnahme im Urzustand ausgeschlossen, so dass letztlich primär nur für solche Menschen Gerechtigkeitsprinzipien festgelegt werden, die – wie die Mitglieder im Urzustand selbst – ohne nennenswerte geistige oder körperliche Einschränkungen sind. Behinderung fällt aus der Norm. Das zweite drängende Problem betrifft die Reichweite ausgehandelter Prinzipien, die in der Theorie von Rawls auf (europäische und anglo-amerikanische) Nationalstaaten beschränkt bleibt und somit nicht ausreichend auf die Ungleichheiten zwischen armen und reichen Nationen eingehen kann. Eine transnationale Regelung der Gerechtigkeitsgrundsätze ist aber die Voraussetzung, um zu einer universalen Einigung zu gelangen. Nicht-menschliche Lebewesen sind traditionell von Vertragstheorien ausgeschlossen, da sie nicht als vernünftig und mit Sprache ausgestattet angesehen werden und somit auch keine Rechte oder Pflichten geltend machen können – sie sind nach dem Personenbegriff von Kant beziehungsweise Rawls eben keine Personen. Tiere aber sind, so Nussbaum, „aktive Wesen, die ihr eigenes Leben zu leben versuchen und denen wir dabei oft im Weg stehen.“ (S. 43) Die Spezieszugehörigkeit ist für Rawls kein Thema. Hier bleibt er auf der anthropozentrischen Stufe Kants stehen, wonach Tieren gegenüber lediglich indirekte Pflichten zu üben sind. So schreibt Rawls lapidar: „Sicher ist es falsch, Tiere grausam zu behandeln, und die Ausrottung einer ganzen Art kann ein großes Übel sein. Die Fähigkeit der Tiere zu Lust und Schmerz und ihren Lebensformen führen eindeutig zur Pflicht des Mitleids und der Menschlichkeit ihnen gegenüber.“[1] Zu mehr aber auch nicht.

Ausführlich diskutiert Nussbaum die Vertragstheorie im Durchgang der Geschichte der Philosophie, um zu ihrem Fähigkeiten-Ansatz [2] (Capability approach) zu kommen, mit dem sie diese drei festgestellten Mängel zu beheben versucht. Es handelt sich um eine „Theorie grundlegender menschlicher Ansprüche, die von allen Regierungen als von der Menschenwürde gefordertes absolutes Minimum geachtet und umgesetzt werden sollten.“ (S. 104) Martha Nussbaum hat die in ihrem Ansatz definierten Fähigkeiten in früheren Arbeiten [3] immer wieder so präzisiert, dass die vorhandenen zehn genannten Fähigkeiten als generelle Ansprüche an ein gutes Leben immer an ein Individuum erfüllbar sein müssen. Dieses normative Grundgerüst soll für alle Menschen die Chance auf ein gutes Leben gewährleisten. Nur wenn ein bestimmtes Maß an Erfüllung dieser Fähigkeiten nicht unterschritten wird und wenn keines davon weg- oder ausgelassen wird, kann – im minimalen Sinne – von einem menschenwürdigen Dasein gesprochen werden. Anhand einer Liste essenzieller menschlicher Güter, den „zentralen menschlichen Fähigkeiten“ (S.112), wird festgeschrieben, welcher Art von Verfügungsmöglichkeiten jedem Individuum zustehen müssen, damit ein Leben als würdevoll bezeichnet werden kann. Diese grundlegenden Fähigkeiten sind, knapp zusammengefasst: Das Leben von normaler Dauer uneingeschränkt leben zu dürfen, sich körperlicher Gesundheit und Unversehrtheit zu erfreuen, denken und fühlen zu dürfen, soziale Kontakte aufbauen zu dürfen, die Fähigkeit zu spielen und erholsame Tätigkeiten zu genießen, politisch aktiv sein zu dürfen. Der Fähigkeiten-Ansatz ist ein gezieltes Instrument, das unter dem Gerechtigkeitsmotiv der Würde für die Gewährleistung eines Mindeststandards an Lebensumständen zum Einsatz gebracht werden kann.

An die Ermöglichung der Fähigkeiten ist die Konstitution einer liberalen, pluralistischen Gesellschaft geknüpft, deren Wertvorstellungen über ein Leben in Wohlergehen mit den Vorstellungen Martha Nussbaums konform sein soll. In ihrem Aufsatz Der aristotelische Sozialdemokratismus [4] beschreibt sie eine politische Regierungsform, die maßgeblich von Aristoteles’ Idealform der Polis beeinflusst ist, einer Gesellschaft die von Tugenden der miteinander sozial kooperierenden Mitglieder angeleitet wird. Dabei hebt sie sich deutlich von John Rawls‘ Reichweite für eine Anwendung seiner Gerechtigkeitstheorie ab. Im Gegensatz zu ihm begrenzt sie die Maßstäbe für Verteilung und Gerechtigkeit nicht auf nationalstaatliche Entitäten, sondern unterstreicht, dass die „aristotelische Konzeption mit ihrer Betonung einer guten Lebensführung das große Verdienst [hat], nicht nur nach den Institutionen des einzelnen Gemeinwesens zu fragen, sondern auch mit Grundvorstellungen zu operieren, die von Menschen an vielen Orten und zu vielen Zeiten geteilt werden und geteilt werden können“[5]. Diese Ausdehnung der Anwendung von Gerechtigkeit ist wichtig, um eine Universalisierbarkeit über das Teilen von gemeinsamen, aber kulturell unabhängigen menschlichen Werten zu erreichen. Rawls versteht seine kontraktualistische Gerechtigkeitstheorie „nicht als moralische Globallehre, sondern als eine politische Auffassung, die auf diese Struktur der politischen und sozialen Institutionen angewendet werden soll.“ [6] Daran wird schon der Hauptunterschied zwischen Nussbaum und Rawls deutlich, dass die Amerikanerin mit Grundvorstellungen operiert, die ein essenzielles Leben ermöglichen, worunter politische beziehungsweise gesellschaftliche Partizipation sichernde Grundfreiheiten unter gerechten Bedingungen – wie Rawls sie hauptsächlich im Sinn hat – nur ein wesentlicher Punkt sind. Für die Liste an essenziellen Bedingungen, die das Menschsein zufriedenstellend ermöglichen sollen, erhebt sie ein anthropologisches Bild vom Menschen, das gestützt wird von dem, was Menschen übereinstimmend über Menschen erzählen. „Diese Konzeption ist das Ergebnis eines Prozesses der Selbstinterpretation und Selbstvergewisserung, der sich mehr auf die von solchen Geschichten hervorgebrachte Phantasie stützt als auf wissenschaftliche Vernunft.“ [7] Die Grundfähigkeiten des Menschen werden danach erhoben, inwiefern sie notwendig sind, um die Voraussetzungen eines jeden zu erfüllen, ein gutes Leben zu ermöglichen. Der Staat soll jedes Individuum über diese Schwelle essenzieller Lebensermöglichungen befördern. In dem Spannungsfeld zwischen paternalistischer Sorge des Staates für ein würdevolles Leben und der vagen Ausformulierung der zentralen Grundfähigkeiten übt das Individuum seine Entscheidungsfreiheit aus. Mit diesem starren Konzept von Freiheit begründet Nussbaum ein politisches Konzept der Demokratie, das von starken anthropologischen Annahmen über die Natur des Menschen ausgeht. Außerdem setzt sie ein Expertengremium als höchstrichterliche Instanz voraus, das die pragmatische Auslegung der Forderungen der Fähigkeitenliste kontrolliert und bewilligt. [8]

Von den sechshundert Seiten sind den Tieren ganze hundert Seiten gewidmet. [9] In der Auseinandersetzung mit rein pathozentrischen und utilitaristischen Positionen (hier vor allem mit Peter Singer) kommt sie zu dem Schluss, dass beide Modelle unzureichend sind. Menschen stehen zwar in einem Konkurrenzverhältnis mit anderen Lebewesen in Bezug auf Ressourcenverteilung, doch ist eine kantianisch ausgerichtete Bezugnahme auf Tiere über indirekte Pflichten ihnen gegenüber, die zu Mitleid verpflichten, ungenügend. Denn viele Menschen haben einfach kein Mitleid mit Tieren. Die Ausweitung des Fähigkeiten-Ansatzes auf nicht-menschliche Tiere hält Nussbaum für plausibel, in dem Sinne, dass Tiere – und damit meint sie in erster Linie empfindungsfähige Säugetiere – ebenso wie Menschen über Fähigkeiten und Bedürfnisse verfügen, deren Realisierung über ein normatives Gerüst minimal zu erfüllender Fähigkeitenermöglichung (durch einen paternalistisch sorgenden Staat) zu gewährleisten ist.

Den Startpunkt für die moralische Berücksichtigung von Tieren findet sie bei Aristoteles, der in seiner zoologischen Schrift Über die Teile der Lebewesen seinem Staunen angesichts komplexer biologischer Strukturen Ausdruck verleiht. An dieser Stelle begeht sie allerdings einen Naturalistischen Fehlschluss dem problematischen Schließen vom Sein auf ein Sollen, indem sie diesen ästhetischen Standpunkt bei Aristoteles zu einer moralischen Aufforderung umwandelt. Das Gefühl des Wunderbaren, welches sich einstellen soll, angesichts der Betrachtung biologischer Materie ist sicherlich nicht universalisierbar. Weiter argumentiert sie mit Aristoteles‘ naturwissenschaftlichem Programm, dass das Gedeihen (flourishing) eines Lebewesens – das heißt die Nicht-Behinderung in der Ausübung potentieller Fähigkeiten – grundsätzlich zu einer moralischen Berücksichtigung verpflichtet.

Martha Nussbaum wertet zwischen bewusstseinsfähigen und nicht-bewusstseinsfähigen Tieren und stellt aber den Menschen an die Spitze der am meisten bewusstseinsfähigen und komplexen Lebewesen. Entgegen der Programmatik Nussbaums kann ihr ein gradueller Speziesismus zum Vorwurf gemacht werden, der in eine, wie Johann S. Ach formuliert, „Doppelstandardtheorie“ [10] einmündet – mit fragwürdigen Konsequenzen. So schlägt sie in der Frage nach der Verwendung von Tieren zu Nahrungszwecken allen Ernstes vor: „da niemand wirklich weiß, welche globalen Auswirkungen ein Wechsel der gesamten Menschheit zu vegetarischen Proteinquellen hätte oder inwieweit eine solche Ernährung mit der Gesundheit von Kindern vereinbar wäre (…) sollten wir in diesem Bereich zunächst einmal eine gute Behandlung [von „Nutztieren“, TC] während des Lebens und eine schmerzlose Tötung anstreben“ (S. 541). Beim Thema Tierversuche kommt sie nicht über die von gemäßigten Tierschutzverbänden geforderten 3R (reduce, refine, replace) hinaus. Zum Problem der ziellosen Grundlagenforschung, besonders in der Gehirnforschung unter Verwendung von Affen, äußert sie sich nicht. Dabei wären nach ihrer Argumentation gerade Affen, als nächste Verwandte des Menschen, diejenigen Tiere, für die der Fähigkeiten-Ansatz zum Tragen kommen müsste. Fest steht, dass die Konsequenzen, die sie aus der Anwendung ihres Ansatzes zieht, überraschend inkonsequent sind, beziehungsweise lediglich den Tierschutz-Standard vieler europäischer Länder reproduzieren. Zwar sagt sie selbst, dass der Status Quo noch nicht hinreichend alle höheren Säugetiere schützt, doch müssten eigentlich die Folgerungen – bei einer strikten Anwendung des Fähigkeiten-Ansatzes – vehementer ausfallen. Es ist festzuhalten, dass die von ihr gezogenen Konsequenzen anthropozentrisch und utilitaristisch sind und über europäische Tierschutzgesetze bereits abgedeckt werden. Zu erwarten wären abolitionistische Forderungen, also die ersatzlose Abschaffung von Tiernutzungseinrichtungen, die sie aber scheut zu benennen, um das anvisierte liberal eingestellte Zielpublikum nicht abzuschrecken. Denn die emotionale Betreuung von Nutztieren z.B. in Schlachtfabriken oder Versuchslaboren, wie sie es vorschlägt, ist mit zusätzlichen Kosten für Tierausbeuter verbunden, für die dann der Staat aufkommen müsste. In Zeiten globaler Wirtschaftskrisen sicherlich eine kaum erfolgversprechende Aussicht. Eine psychologische Betreuung von Nutztieren, die spielerische Beschäftigung mit gelangweilten Zootieren, das Aufstellen von noch größeren Käfigen etc. sind alles Vorschläge, die nur mit großem finanziellen und personellen Aufwand realisiert werden könnten. Nicht nur, dass es dafür kaum eine Lobby gibt, es wäre auch ungerecht gegenüber der Behandlung vieler Menschen, für die allein schon keine ausreichenden finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können, um sie aus sozialem Elend zu befreien. Selbst das schmerzlose Töten von Tieren ist gemäß des ästhetischen Anspruchs des Gedeihens ungerecht und nur unter der anthropozentrisch gerechtfertigten Prämisse, dass „[i]nsofern jedoch ein plausibler Grund für die Tötung angeführt werden kann (wie der Schutz von Ernten, Menschen und anderen Tieren, die Verhinderung von Schmerzen oder gar die Produktion notwendiger oder nützlicher Nahrungsmittel), (…) kein gerechtigkeitsbasierter Anspruch“ (S. 529) verletzt werde.

Was ist von diesem Werk zu halten? Es bietet eine faszinierende Vielfalt philosophisch-politischer Elemente, auf die in dieser Rezension kaum adäquat eingegangen werden kann [11], die trotz aller berechtigten Kritik stimulierend wirken. Martha Nussbaum liest sich hervorragend und ist auch für LeserInnen geeignet, die kein Philosophiestudium absolviert haben. Es wäre wünschenswert, wenn der Fähigkeiten-Ansatz stärker diskutiert und rezipiert werden würde, vor allem hinsichtlich der Aussicht zu einer globalen Einigung zu gelangen – ohne dabei an kulturellen Differenzen zu scheitern. Wobei die Referenz auf Aristoteles eher als akademische Spielerei denn als ernstzunehmende Anregung zu bewerten ist. Nussbaums Ansatz ist vermutlich auch ohne Aristoteles begründbar. Die Grenzen der Gerechtigkeit richtet sich an ein philosophisch interessiertes Publikum, was das Buch als Theorieentwurf beziehungsweise als Theoriekorrektur in puncto Vertrags- und Gerechtigkeitstheorien anbelangt. Als politische Theorie hingegen ist es weniger interessant, zumal die ökonomischen Aspekte so gut wie gar nicht reflektiert werden. Martha Nussbaum gibt keine Antworten auf die Zwänge wirtschaftlich ausgerichteter und dominierter Demokratien. Ihre Vorstellung von Demokratie entspricht einem sozialen aber starken Staat. Es ist eine Herrschaft mit liberalem Anstrich.

Tomas Cabi

Fußnoten:

[1] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1979. S. 556.
[2] Martha C. Nussbaum war zwischen 1986 und 1993 als Beraterin am World Institute for Development Economics Research in Helsinki tätig. Dort entwickelte sie zusammen mit Amartya Sen den Fähigkeiten-Ansatz, um ein Verfahren zu erhalten, mit dem die Qualität des Lebens in Entwicklungsländern gemessen an individuellen Standards in demokratisch regierten Staaten der westlichen Welt evaluiert und verglichen werden kann. Eine wichtige Rolle spielte dabei das Aufzeigen der Relevanz philosophischer Diskurse über Kulturrelativismus und utilitaristischen Positionen in Ökonomie und Ethik.
[3] Vgl. Nussbaum, Martha: Gerechtigkeit oder Das gute Leben. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1999.
[4] Vgl. Nussbaum, Martha: Der aristotelische Sozialdemokratismus. In: Vgl. Fußnote 3. S. 24-85.
[5] Ebd. S. 31.
[6] Rawls, John: Gerechtigkeit als Fairness. Ein Neuentwurf. FFM: Suhrkamp 2006. S. 35.
[7] Vgl. Fußnote 3. S. 46.
[8] Vgl. Gutschker, Thomas: Aristotelische Diskurse. Aristoteles in der politischen Philosophie des 20. Jahrhunderts. Stuttgart: Metzler 2002. S. 404-465.
[9] Die auf Tiere bezogene Gerechtigkeitstheorie erschien als Einzelaufsatz bereits in der Herausgeberschrift: Animal Rights. Current Debates and New Directions. Ed. by Cass R. Sunstein and Martha C. Nussbaum. Oxford: Oxford University Press 2004. S. 299-320.
[10] Vgl. Ach, Johann S.: Warum man Lassie nicht quälen darf. Tierversuche und moralischer Individualismus. Erlangen: Harald Fischer 1999. S. 145.
[11] Eine ausführliche Analyse ihrer Tierethik lässt sich von hier frei abrufen: http://antispehalle.blogsport.de/material


TIERBFREIUNG 71





Das Buch


Martha C. Nussbaum
Die Grenzen der Gerechtigkeit.
Behinderung, Nationalität und Spezieszugehörigkei
t
Suhrkamp Verlag
2. Auflage: 11. Oktober 2010
599 Seiten
Leseprobe auf suhrkamp.de


Die Autorin


Martha Nussbaum (* 6. Mai 1947 in New York City) ist Philosophin und Professorin für Rechtswissenschaften und Ethik an der University of Chicago.

Nussbaum bezeichnet sich als Aristotelikerin und stellt die Frage nach dem guten Leben in den Mittelpunkt ihrer Arbeiten zur praktischen Philosophie. Ursprünglich Altphilologin, bezieht sie sich stark auf die Philosophie des Aristoteles und der Stoa, die sie der Literatur von der griechischen Tragödie bis zum modernen Roman gegenüberstellt. Sie vertritt, dass eine sachgemäße Ethik die Ebene der Emotionen einbeziehen und ihnen einen eigenen Erkenntniswert zuschreiben muss. Nussbaum hat einen engagierten Standpunkt entwickelt, der einen liberalen Feminismus umfasst, vor allem aber in der politischen Philosophie für einen Multikulturalismus, ein Weltbürgertum und internationale Gerechtigkeit eintritt. Sie ist bekannt für den Capability Approach (Fähigkeiten-Ansatz) in der Entwicklungspolitik, den sie zusammen mit Amartya Sen entwickelte. Mit ihrem umfangreichen Werk hat sie mehrere Literaturpreise und über dreißig wissenschaftliche Ehrengrade erhalten und gilt als „eine der profiliertesten Philosophinnen der Gegenwart“.
(Quelle: de.wikipedia.org)