Repression – animal-liberation-front https://tierbefreiungsfront.de ALF - Tierbefreiungsfront Tue, 31 Jan 2017 16:39:41 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.2 Repression: Solidarität mit den Tierbefreiungsaktivisten aus Braunschweig! https://tierbefreiungsfront.de/2015/01/29/repression-solidaritaet-mit-den-tierbefreiungsaktivisten-aus-braunschweig/ Thu, 29 Jan 2015 09:47:53 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1965 Wir berichteten über die Festnahmen von zwei Personen, denen vorgeworfen wird, die Scheiben des Pelzgeschäftes Michelen in Braunschweig mit Brechstangen eingeschlagen zu haben. Das Vorgehen der Polizei bei diesen Festnahmen wurde als außerordentlich gewalttätig geschildert. Nun solidarisieren sich zahlreiche Initiativen mit den zwei Betroffenen.

Solidaritätserklärung: kampagne-gegen-tierfabriken.info
Bericht über die Festnahmen: linksunten.indymedia.org

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Verfahren eingestellt: Belohnung und Billigung von Straftaten https://tierbefreiungsfront.de/2015/01/27/verfahren-eingestellt-belohnung-und-billigung-von-straftaten/ https://tierbefreiungsfront.de/2015/01/27/verfahren-eingestellt-belohnung-und-billigung-von-straftaten/#comments Tue, 27 Jan 2015 16:39:49 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1960 Das Verfahren wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) gegen Andre G. wurde eingestellt. Der Pressesprecher (und einer der Vorsitzenden) von die tierbefreier e.V. hatte in einem WAZ-Interview über einen Brandanschlag auf Bochumer Fleischereifahrzeuge gesagt: „Angesichts des unglaublichen Ausmaßes von Tierausbeutung, insbesondere der Fleischproduktion, finden wir, dass Sachbeschädigung eine legitime Protestform ist“.

Am 20. Mai 2014 erhielt Andre eine Polizeivorladung als Beschuldigter, der er nicht folgte. Am 19. Juni 2014 kam ein Strafbefehl über 470 Euro. Da wir uns im Recht und unsere Öffentlichkeitsarbeit über anonym durchgeführte Direkte Tierrechtsaktionen für die Zukunft gefährdet sahen, wurde durch Strafverteidigerin Inga Berg (Bewegungsrechtshilfe von die tierbefreier e.V.) Einspruch eingelegt. Am 1. Oktober 2014 kam es zum Verhandlungstermin, der nur für eine Dauer von zehn Minuten angesetzt war. Die Zeit wurde durch Inga Bergs Antrag auf Einstellung des Verfahrens ausgefüllt, in dem auf diverse Fehler im Strafantrag der Staatsanwaltschaft hingewiesen wurde.

So wurde etwa das oben genannte Zitat im Strafantrag geändert, um aus einer nicht strafbaren Aussage eine strafbare zu konstruieren. Das in der WAZ dokumentierte Zitat bezieht sich auf Sachbeschädigung, einen Tatbestand, der nicht durch § 140 StGB abgedeckt wird, dessen Billigung also nicht untersagt wird. Der Tatbestand der Brandstiftung wird hingegen durch den gleichen Paragrafen unter Strafe gestellt. Deshalb wurden dem Originalzitat die Worte „diese Form der (Sachbeschädigung …)“ hinzugefügt, um einen Zusammenhang zur Billigung von Brandstiftungen herzustellen.

Am Ende des Antrags wurde die Verhandlung auf den 21. Januar 2015 vertagt. Etwa eine Woche davor informierte die Richterin die Verteidigerin, dass sie das Verfahren ohne Auflagen einstellen würde. Die entstandenen Kosten werden von der Landeskasse übernommen, so dass bereits ausgezahlte Verteidigungskosten vom Rechtshilfekonto wieder zurück auf dieses fließen und für zukünftige Fälle von Strafverfolgung und Repression genutzt werden können.

Wir betonten bereits nach der Polizeivorladung und erneut nach dem Strafbefehl, dass die Öffentlichkeitsarbeit zu anonymen Direkten Tierbefreiungsaktionen weiter fortgesetzt wird. Durch die Verhandlungseinstellung kann darauf gehofft werden, dass weitere Versuche, den § 140 StGB auf diese Arbeit anzuwenden, ausbleiben.

Obwohl das Zitat manipuliert wurde, sieht der Betroffene den Fall als übliche Strafverfolgung durch die lokale Polizeidirektion und nicht als Ausdruck politischer Repression im eigentlichen Sinne an. Demnach sollte nur ein möglicher Gesetzesbruch verfolgt werden, nicht jedoch der Verein mundtot gemacht oder auch nur eingeschüchtert werden. Die im Befehl angesetzte Strafe von 470 Euro war zu gering, um Wirkung zu zeigen und, selbst in Anbetracht der Belanglosigkeit der vermeintlichen Tat, relativ weit unter der maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Akte zeigte zudem, dass die Ermittelnden den aktuellen Wohnort nicht kannten und aufwendig recherchieren mussten. Dafür mussten Überprüfungen bei Einwohnermeldeämtern in drei Bundesländern, angefangen vom Bundesland der Geburt, über das des Studiums, bis zu dem des aktuellen Wohnsitzes durchgeführt werden. Unterstrichen wurde diese Sichtweise durch die Entscheidung der Richterin.

Wichtige Hinweise bei Strafverfolgung und Repression:

1. In eurem Sinne: Keine Aussage gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Wenn gegen euch ermittelt wird, egal für wie entlastend ihr eure Aussage haltet, gilt in der Praxis der aus der Rechtsbelehrung der USA stammende Satz: „Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.“ Auch wenn Polizei und Staatsanwalt dafür die Worte der Betroffenen im Mund umdrehen müssen. Eine Aussage zu machen bedeutet, der Polizei bei eurer Verfolgung zu helfen. Sie kann ausschlaggebend dafür sein, ob ein Verfahren eingestellt wird oder zu einer Verurteilung führt. Ihr habt das Recht auf Aussageverweigerung, ohne dass dies zu eurem Nachteil ausgelegt werden darf. Auch wenn ihr als Zeugen gegen Mitstreiter_innen aussagen sollt, helft ihr der Polizei nur bei ihrer Arbeit gegen euer Umfeld, obwohl ihr nicht aussagen müsst. Der Betroffene hat innerhalb eines Jahres zwei Vorladungen als Zeuge und eine als Beschuldigter erhalten. Er ist teilweise mit und teilweise ohne Absage fern geblieben. Alle Verfahren wurden eingestellt.

2. Sucht frühzeitig Rechtsbeistand: Obwohl es in der Bewegung auch sehr gute Erfolge mit Laienverteidigung gibt, empfehlen wir alle Schritte mit Strafverteidiger_innen zu besprechen und die gesamte Kommunikation mit den Behörden durch sie erledigen zu lassen. Es kann trotzdem die bewusste Entscheidung dagegen und für die Laienverteidigung getroffen werden.

3. Informiert direkt die Bewegungs-Rechtshilfe von die tierbefreier: Unabhängig davon, ob ihr konkrete Angebote in Anspruch nehmen wollt. Das kann nicht nur für euch Vorteile haben, sondern unterstützt auch die Rechtshilfe bei ihrer Arbeit, Strategien und Entwicklungen von Strafverfolgung und Repression zu beobachten. Die Rechtshilfe kann euch kostenlos und qualifiziert beraten, (oft vergünstigte) Verteidigung durch Tierrechtler_innen vermitteln und finanziell bei Verteidigungs-, Verfahrens- und Strafkosten helfen. Die Rechtshilfe ist ein solidarisches Unterstützungsangebot für die Tierrechts-/Tierbefreiungsbewegung und als solches nicht an eine Mitgliedschaft bei die tierbefreier e.V. oder Spenden auf das Rechtshilfekonto gebunden.

Probleme? rechtshilfe{Ä}tierbefreier.de

Rechtshilfe leisten! 3€ helfen: http://www.tierbefreier.de/dreieurohelfen.html

die tierbefreier e.V.

Meldung „Billigung von Straftaten. Strafbefehl und Einspruch

Meldung „Vorladung wegen Billigung von Straftaten

WAZ-Artikel „Einige Tierschützer begrüßen Brandanschlag auf Bochumer Fleischerei

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https://tierbefreiungsfront.de/2015/01/27/verfahren-eingestellt-belohnung-und-billigung-von-straftaten/feed/ 1
Repression: Entglaste Scheiben bei Michelen https://tierbefreiungsfront.de/2015/01/03/repression-entglaste-scheiben-bei-michelen/ Sat, 03 Jan 2015 10:12:19 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1936 Wir berichteten über zwei Sabotageaktionen beim Braunschweiger Pelzgeschäft Michelen, zu welchen auf linksunten.indymedia Bekenner_innenschreiben veröffentlicht wurden. [1, 2]
Nun wird dort berichtet, dass in der Nacht der zweiten Aktion zwei Personen festgenommen wurden. Ihnen wird vorgeworfen, die Scheiben des Pelzgeschäftes mit Brechstangen eingeschlagen zu haben. Das Vorgehen der Polizei wird als außerordentlich gewalttätig geschildert.

Quelle: linksunten.indymedia.org

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Repression: Hochsitze am Niederrhein https://tierbefreiungsfront.de/2014/12/16/repression-hochsitze-am-niederrhein/ Tue, 16 Dec 2014 08:38:35 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1909 Laut der Rheinischen Post wurde im Niederrheinischen Geldern ein Strafverfahren gegen zwei Personen eingeleitet. Gegen sie wird wegen Sachbeschädigung von drei Hochsitzen ermittelt. Sie wurden nachts in einem Wald festgesetzt, in dem in der gleichen Nacht Hochsitze zu Fall gebracht wurden.

Da der Artikel der Rheinischen Post Falschaussagen enthält, wurde ein Leser_innenbrief im Namen von die tierbefreier e.V. an die RP gesendet:

Im Bericht „Hochsitze der Jäger zerstört“ vom 5. Dezember wird in Bezug
auf zwei Verdächtige von „die Täter“ gesprochen. Zudem heißt es laut
Polizeisprecherin Schmickler, dass die Verdächtigen das Motiv Tierschutz
genannt hätten. Zu lesen ist ein vermeintliches Originaltonzitat. Die
Verdächtigen haben sich an die bundesweit tätige Tierrechts- und
Rechtshilfeorganisation die tierbefreier e.V. gewendet. Im Gespräch mit
den Verdächtigen kam heraus, dass sie zu keiner Zeit Aussagen gegenüber
Polizei oder Presse gemacht haben. Der zitierte Satz ist nicht gefallen.
Da es kein Geständnis und keine Verurteilung gab, kann nicht von „Tätern“
gesprochen werden.
Andre G., Vorsitzender die tierbefreier e.V.

Link zum Artikel: Rheinische Post

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Aktionskarte zum ZEIT-Dossier „Vegane Armee Fraktion“ https://tierbefreiungsfront.de/2014/10/11/aktionskarte-zum-zeit-dossier-veganen-armee-fraktion/ Sat, 11 Oct 2014 14:35:52 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1841 Unter der Überschrift „Mit Farbe, Sprengstoff und Brandbeschleuniger“ ergänzte die ZEIT im Online-Angebot das Dossier „Vegane Armee Fraktion“ mit einer Aktionskarte, auf der etwa 2.000 vermeintliche Direkte Tierrechtsaktionen eingetragen sind. Die Karte ist interessant anzusehen. Es soll aber auch davor gewarnt sein, dass sie auch Aktionen des Zivilen Ungehorsams umfasst. Hier werden also normale Straßenproteste mit anonym durchgeführten, militanten Aktionen vermischt!

Es werden Aktionsformen, die auch durch anerkannte Organisationen wie Green Peace genutzt werden, durch den Titel mit der RAF verglichen. Außerdem kann nicht sicher gesagt werden, worauf die Recherche basiert. Es fehlen Aktionen, die klar Tierrechtsaktionen waren. Andererseits können auch Aktionen gelistet sein, die keine Tierrechtsaktionen waren.

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Tierbefreiungsgefangener Karl Häggroth https://tierbefreiungsfront.de/2014/07/22/tierbefreiungsgefangener-karl-haeggroth/ Tue, 22 Jul 2014 08:09:06 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1710 Im Juni wurde der Tierbefreiungsaktivist Karl Häggroth zu 2 1/2 Jahren Haft für Aktionen gegen die Pelzindustrie verurteilt. Für solidarische Briefe erreicht ihr ihn unter der Anschrift:

Karl Häggroth
Box 61
651 03 Karlstad
SWEDEN

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Verfassungsschutzbericht 2013 erschienen https://tierbefreiungsfront.de/2014/06/30/verfassungsschutzbericht-2013-erschienen/ Mon, 30 Jun 2014 05:34:16 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1611 Köln. Am 18. Juni veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seinen Jahresbericht 2013. Die Tierrechts-/Tierbefreiungsbewegung spielte bisher keine Rolle in den Berichten oder wurde bestenfalls am Rande erwähnt. Im Bericht 2013 werden Bemühungen für Tiere nur im Kontext des Themas „Rechtsextremismus“ genannt.

Für den Verfassungsschutz (VS) ist die Tierrechts-/Tierbefreiungsbewegung nach eigenen Angaben nicht relevant. Das geht zum einen auf Niedersächsischer Landesebene aus Angaben des Verfassungsschutzes über das Innenministerium hervor, aber auch aus Aussagen von Pressevertreter_innen, zu denen die tierbefreier e.V. in den letzten Monaten Kontakt hatten. Diese hatten Probleme Interviews mit Polizei oder VS zu bekommen, weil sich keine Behörde für das Thema zuständig fühlte. Diese Aussagen erscheinen durchaus glaubhaft, da die Tierrechts-/Tierbefreiungsbewegung nicht als verfassungsfeindlich einzustufen ist. Selbst für den Polizeilichen Staatsschutz, also die politischen Kommissariate der Kriminalämter, spielt der Bereich „Tierschutz“ unter den „politisch motivierten Straftaten“ eine geringe Rolle, weil der gesamte, verursachte Sachschaden weit unter dem anderer teils militant agierender Bewegungen liegt. Das Fehlen der Bewegung in den Berichten unterstreicht dies.

Das soll aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Strafverfolgung in Einzelfällen immer wieder die Rechte unbeteiligter Menschen massiv beschränkt. Unzureichend gerechtfertigte und daher erfolglose Hausdurchsuchungen, jüngste Anquatschversuche sowie ein Spitzel im Herzen einer Tierrechtskampagne belegen dies.

Im aktuellen Bericht finden sich auf den Seiten 67 und 130 bis 132 „Tierschutz“-Erwähnungen – ausschließlich im Kontext „Rechtsextremismus“. Insgesamt wird erneut darauf hingewiesen, dass rechte Gruppierungen gesellschaftliche Diskurse und Bewegungen zum Transport ihrer Ideologie instrumentalisieren. Dazu heißt es auf Seite 132: „Rechtsextremisten knüpfen in ihrer Agitation an den Protest bekannter Tierschutzorganisationen an, indem sie im Internet oder auf Flugblättern auf deren Stellungnahmen verweisen und so eine Seriosität vortäuschen.“ Laut VS-Bericht gab es in Süddeutschland verstärkt Neonazi-Tätigkeiten für Tiere. Konkret werden nur Demos gegen die Wildtierhaltung in Zirkussen sowie ein „nationales Themenflugblatt“ aus dem Umfeld von „Freies Netz Süd“ genannt. Nicht eindeutig scheint im Bericht, wie die Tierschutz-Bemühungen von Neonazis bewertet werden. Einerseits heißt es, Neonazis würden stets betonen, dass ihre Ideologie nachrangig sei und es um den Tierschutz gehen würde. Anderseits heißt es, der Tierschutz sei nur ein Mittel zum Zweck, also zum Transport ihrer Ideologie.

von Andre G.

(die tierbefreier e.V. Rechtshilfe)

Quelle: Verfassungsschutzbericht 2013

 

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Repression: Billigung von Straftaten https://tierbefreiungsfront.de/2014/05/22/repression-billigung-von-straftaten/ Thu, 22 May 2014 17:22:42 +0000 http://www.animalliberationfront.de/?p=1585 Am 20. Mai erhielt Andre G., 1. Vorsitzender von die tierbefreier e.V., eine Vorladung als Beschuldigter wegen Billigung von Straftaten nach § 140 StGB (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Anlass gab unsere Pressearbeit über einen Brandanschlag auf drei Fahrzeuge einer Bochumer Fleischerei im Dezember vergangenen Jahres. In einem Interview für die WAZ sagte G.: „Angesichts des unglaublichen Ausmaßes von Tierausbeutung, insbesondere der Fleischproduktion, finden wir, dass Sachbeschädigung eine legitime Protestform ist“.
Der Verein wird in seiner fast 30-jährigen Geschichte erstmals mit dem Paragrafen konfrontiert. Nach Absprache mit früheren Aktiven und dem Jurist_innenverteiler der tierbefreier-Rechtshilfe halten wir es nicht für realistisch, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf vor Gericht durchsetzen kann. Die Pressearbeit über Direkte Tierrechtsaktionen wie Befreiungen und Sabotagen wird selbstverständlich wie gehabt fortgesetzt.

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Trailer WIR SIND ALLE §278A https://tierbefreiungsfront.de/2014/01/25/trailer-wir-sind-alle-278a/ Sat, 25 Jan 2014 16:23:43 +0000 http://www.tierbefreier.de/dtb/?p=1352

„Als C. am 21. Mai 2008 aus dem Schlaf gerissen wurde, musste er feststellen, dass er Teil einer kriminellen Organisation zu sein schien.“

Was an jenem Maimorgen mit einem gewaltigen Polizeieinsatz quer durch Österreich begann, wuchs in den darauffolgenden Jahren zu einer kafkaesken Justizgroteske heran. Im sogenannten Tierschützerprozess stand nicht nur die Unschuld von 13 Tierrechtsaktivist_innen, die eine Anti-Pelzkampagne bei Kleiderbauer gestartet hatten, am Prüfstand, sondern die Legitimität der gesamten hiesigen NGO-Szene. Schließlich drohte diese mittels Paragraf 278ff – Mafiaparagraf – unter Generalverdacht zu geraten.

 

Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass es die Firmen sind, die was zu vertuschen haben, und nicht wir. (Jan, Basisgruppe Tierrechte)

„Das sind insgesamt politisch sehr wache und aktive Menschen und das war ja wahrscheinlich auch der Grund, warum man sie so brutal behandelt hat.“ (Madeleine Petrovic, Die Grünen)

„Wir versuchen die Welt zu verändern. So, wie es jetzt ist, kann es nicht sein und muss es nicht bleiben.“ (Kevin, Basisgruppe Tierrechte)

Die Dokumentation „WIR SIND ALLE §278A“ begleitet die Tierrechtsaktivist_innen Christof, Jan, Kevin, Leo und Sabine durch die Zeit von ihrer Verhaftung bis zum Prozess.

Er zeichnet ein Portrait von fünf politisch aktiven Menschen, die sich den Einschüchterungsversuchen eines repressiven Staates entgegenstellen.

Dabei geht es um nicht weniger als ein Kräftemessen zwischen Geschäftsinteressen und dem Recht auf Meinungsfreiheit.

Dieser Film macht Mut. Denn die bemerkenswerte Erkenntnis ist, dass eine kleine politische Bewegung einem scheinbar übermächtigen Überwachungs- und Repressionsapparat überraschend viel entgegenzusetzen hat:

„Unsere Solidarität ist stärker als eure Repression!“

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Rechtshilfeangebot https://tierbefreiungsfront.de/2013/03/01/rechtshilfeangebot/ Fri, 01 Mar 2013 09:38:47 +0000 http://www.tierbefreier.de/dtb/?p=1153 Rechtshilfeangebot von die tierbefreier e.V.

Uns ist aufgefallen, dass einige von Repression betroffene Aktive nicht wissen, dass der Verein die tierbefreier e.V. Rechtshilfe anbietet. Als wir von diesen Fällen hörten, haben wir die Aktiven über unser Angebot informiert. Dabei war Rechtshilfe ein Hauptziel bei der Gründung des Vereins und ist bis heute satzungsmäßig eine der Hauptaufgaben. Grund genug für uns, an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam zu machen.

Unser Angebot

die tierbefreier e.V. unterstützt Tierrechtler_innen und Tierbefreier_innen, die im Kampf gegen Tierausbeutung mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Nach besten Kräften leistet der Verein juristischen und finanziellen Beistand und hilft auch Freund_innen und Verwandten von kriminalisierten Tierrechtler_innen, wenn sie es wünschen. Die Spannweite der Fälle, die wir unterstützen, reicht von direkten Aktionen über zivilen Ungehorsam bis hin zu Repression im Zuge von Demonstrationen und Aufklärungsarbeit. Die Vorwürfe der letzten Fälle, die wir unterstützt haben, waren Hausfriedenbrüche (Besetzungen, Störungen), eine Beleidigung (gegenüber Polizeibeamten), ein Zivilprozess wegen der Veröffentlichung des Fotos eines Tierausbeuters, eine vermeintliche Körperverletzung (durch Verwendung eines Megafons) und eine Nerzbefreiung. Die einzelnen Auszahlungen und Fälle werden seit der letzten Ausgabe im Magazin transparent gemacht. In der Regel zahlen wir 50 Prozent der durch Vertretung, Prozess und Strafe entstandenen Kosten, entscheiden darüber jedoch im Einzelfall und in Rücksprache mit den Betroffenen. In sehr dringenden Fällen übernehmen wir auch mehr als 50 Prozent. Dies ist etwa gegeben, wenn Strafzahlungen nicht aufgebracht werden können und ein Haftbefehl angedroht wird. Wenn ihr Probleme habt, meldet euch!

Eure Hilfe

Wir betreiben ein Rechtshilfekonto auf das extra für diesen Zweck gespendet werden kann. Ihr könnt unsere Rechtshilfekasse durch Spenden und durch Werbung unterstützen. Neben den Einzelspenden möchten wir auf zwei weitere Möglichkeiten der Unterstützung aufmerksam machen:

Solidarität muss praktisch werden!

3 Euro helfen: Mit ein paar Euro im Monat kannst du dafür sorgen, dass Rechtshilfe dauerhaft gewährleistet werden kann. Wir sind nicht viele, aber gemeinsam können wir uns gegenseitig helfen. Die Logik ist ganz einfach: Wenn 100 Personen jeden Monat 3 Euro auf das Rechtshilfekonto einzahlen, stehen im Monat mindestens 300 Euro zur Verfügung, die in sinnvolle Unterstützung fließen können. Jeder regelmäßige Beitrag hilft – egal wie hoch er ausfällt! Aber 3 Euro sind für die meisten bezahlbar und tun nicht weh. Mit einem Dauerauftrag kannst du praktische Solidarität leisten.

Solidarität und Spaß verbinden

Es gibt einige Möglichkeiten, mit Soli-Events (Benefizveranstaltungen) Rechtshilfemittel zu sammeln: In vielen Kultur- und Jugendzentren können Soli-Partys oder -Konzerte organisiert werden, ohne dass hohe Kosten entstehen. Oft genügt es, ein paar Bands aus dem Freundeskreis und das Plenum eines Zentrums anzusprechen, um die Vorplanung stehen zu haben. Eine andere Möglichkeit ist der Essensverkauf, zum Beispiel Catering auf eigenen oder fremden Partys und Konzerten oder durch die Organisation eines Brunchs oder einer Volxküche. Das sind gleichzeitig gute Gelegenheiten für einen Infostand oder das Verbreiten von Flyern. Überlegt einfach, auf was ihr Lust habt und welche Möglichkeiten ihr habt, falls ihr die Rechtshilfe auf diesem Weg unterstützen wollt. Meldet euch bei Interesse einfach.

Rechtshilfekonto

Mitgliedsbeiträge und Geld vom Vereinskonto werden nicht für die Rechtshilfe verwendet. Und Rechtsstreitigkeiten, die der Verein führt, werden nicht vom Rechtshilfekonto bezahlt, sondern vom Vereinskonto. Die Konten sind strikt voneinander getrennt. Das Rechtshilfekonto wird treuhänderisch von einem Rechtsanwalt verwaltet und kommt vollständig betroffenen Tierrechtler_innen und Tierbefreier_innen zugute.

Zur Kontoverbindung

die tierbefreier e.V.

Aus: TIERBEFREIUNG #78

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